Am 8. Juni 2018 erschien der Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) „Geschlecht und Recht“ von Oliver Tolmein, der den Gesetztesentwurf des Ministeriums des Inneren für Bau und Heimat sehr bündig und verständlich zusammenfasst und verschiedene Problematiken aufzeigt. Tolmein zufolge handele es sich bei dem Gesetztesentwurf, der durch die Einführung der Kategorie „weiteres“ lediglich eine Änderung des Personenstandsgesetzes anstrebe, um eine starke Vereinfachung des Sachverhaltes, der der „Dritten Option“ und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom November 2017 nicht gerecht werde. Eine Ausweitung des Transsexuellengesetzes (TSG) ermögliche es Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung (auch als „Intergeschlechtlichkeit“ bezeichnet), ihr Geschlecht im Geburtenregister nachträglich zu ändern, wenn eine medizinische Bescheinigung vorliegt.
Da Transsexuelle lediglich mit einem gerichtlichen Beschluss nach dem TSG den Personenstand ändern können, bezeichnet Tolmein die Ausweitung dieses Gesetzes auf intergeschlechtliche Menschen als „unbürokratisch“. Außerdem sei es den Initiator_innen der „Dritten Option“ ein Anliegen, die Selbstzuordnung anstatt körperliche Geschlechtsmerkmale als Basis für den Personenstand zu verwenden.
Warum überhaupt auf einen Eintrag im Geburtenregister bei Kindern und Erwachsenen beharrt wird, ist eine weitere Frage, die sich stelle. Tolmein schlussfolgert, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis sich diese Fragestellungen beantworten lassen.
Den Online-Artikel finden Sie unter dem Titel „Weiblich, männlich oder weiteres?“ unter diesem Link.