Die Bundesregierung hat den von BMFSFJ und BMJ vorgelegten Gesetzentwurf („Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“) in ihrer Kabinettsitzung am 23. August 2023 beschlossen. Im nächsten Schritt befassen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf sieht ein Inkrafttreten am 1. November 2024 vor.
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