Gesetzesentwurf zum dritten Geschlechtseintrag

Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 muss sich der deutsche Gesetzgeber auf eine Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) einigen. Dies soll bis zum 31. Dezember 2018 geschehen. Das PStG soll einen positiven dritten Geschlechtseintrag ermöglichen. Da der Gesetzesentwurf des Ministeriums des Inneren, für Bau und Heimat vom 5. Juni 2018 stark kritisiert worden war (s. Blogbeitrag vom 28. Juni 2018, queer.de und eine Stellungnahme der Organisation Intersex International), wurde am 7. September 2018 ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt (hier ein Link zum PDF). Im Wesentlichen ist darin Folgendes vorgesehen:

1) Bei Neugeborenen, welche eine Variante der Geschlechtsentwicklung aufweisen, ist der Geschlechtseintrag ins Geburtenregister offenzuhalten oder die Kategorie „divers“ einzutragen.

2) Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung,welche durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bestätigt werden muss, und die bei der Geburt nicht ihrem späteren Geschlechtserleben entsprechend zugeordnet wurden, können beim Standesamt nachträglich den Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern lassen. Dabei können sie zwischen „weiblich“, „männlich“und  „divers“ wählen oder einen bestehenden Eintrag streichen lassen. Dies gilt für Erwachsene und Kinder ab dem Alter von 14 Jahren (s. u.). Eine Vornamensänderung kann, sofern von der Person gewollt, damit einhergehen.

3) Die Regelung, den Geschlechtseintrag nachträglich ändern zu können, gilt auch für Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr, unter der Voraussetzung, dass ihr_e gesetzliche_r Vertreter_in zustimmt. Wenn keine Zustimmung erfolgt, ersetzt das zuständige Familiengericht die Zustimmung, sofern diese im Einklang mit dem Kindeswohle steht.

4) Bei „geschäftsunfähigen“ Kindern und Kindern unter 14 Jahren kann der Antrag nur von dem_der gesetzliche_n Vertreter_in gestellt werden.

Laut queer.de hat der Bundesrat am 19. September 2018 gegen diesen Entwurf keine Einwände erhoben, allerdings plädierte die rheinland-pfälzische Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) für einen umfassenderen Gesetzesentwurf. Der Bundestag hat den Entwurf nach der 1. Lesung am 11. Oktober 2018 an drei seiner Ausschüsse verwiesen. Möglicherweise werden noch Änderungsanträge eingebracht. Die 2. und 3. Lesung mit der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf soll noch im November 2018 erfolgen. Weitere Informationen zum neuen Gesetzesentwurf finden Sie hier:

  • Pressemitteilung von Intersexuelle Menschen e.V.
  • Blogbeitrag vom 28. Juni 2018

Wir danken Prof. Dr. Konstanze Plett (Bremen) für ihre Hinweise und Durchsicht dieses Beitrags.