Fachtag im Justizministerium am 16.10.2018

Am Dienstag, 16.10.2018 fand im Bundesjustizministerium Berlin ein Fachtag mit Erfahrungs- und Fachexpert_innen statt zum Schutz intergeschlechtlich geborener Kinder statt. Gegenstand war die Erörterung einer gesetzlichen Regelung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen.

Der aktuelle Koalitionsvertrag (von CDU, CSU und SPD) vom 12. März 2018 enthält zum Thema folgende Formulierung und Zielsetzung: „Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.“ (S. 21, Zeilen 797-799). Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmjv.de/DE/Startseite/Startseite_node.html