„Die Ehe für alle lässt keine neue Geschlechtsdiskriminierung zu!“
Dr. Katarina Barley
Im Rahmen des Festakts zur Verleihung des Antidiskriminierungspreises an Lucie Veith am 16.10.2017 ging Bundesfamilienministerin Dr. Barley auch auf die „Ehe für alle“ ein. „Die Ehe für alle lässt keine neue Geschlechtsdiskriminierung zu!“ sagte Barley in ihrer Laudatio. Sie erläuterte, dass die Ehe für alle eindeutig Wille des Gesetzesgebers gewesen sei. Dies bedeute, dass sie in der Gesetzesauslegung auch die Ehe für Intersexuelle einschließt. Barley verwies auf den neuen Gesetzestext: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ (BGB § 1353, 1,1).
Desweiteren ging die Bundesministerin in ihrer Rede auf den notwendigen Ausbau der Vernetzung von Beratungsangeboten, insbesondere für Eltern intergeschlechtlicher Kinder ein: „Wir dürfen sie nicht alleine lassen!“
Barley brachte ihr Bedauern zum Ausdruck, dass es in der zurückliegenden Legislaturperiode nicht gelungen sei, eine dritte Geschlechtskategorie einzuführen. Das deutsche Personenstandsgesetz müsse endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Sie forderte: „Gleichstellung muss gelebt werden!“ und dankte Lucie Veith für ihr großes Engagement. Zusammen mit Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle (ADS) überreichte sie Lucie Veith die Auszeichnung, eine Bronzeskulptur des Künstlers Fabian Vogler. „Anti-Diskriminierung braucht Vorbilder!“, dafür stehe der Preis.
Weitere Informationen
- Dokumentation und Fotos der Preisverleihung
- Bundesgesetzblatt (vgl. BGBl. I, S. 2780)