26. Oktober – Intersex Awareness Day

Jährlich wird am 26.10. mit dem Intersex Awareness Day auf die Situation und Belange von intergeschlechtlichen Menschen aufmerksam gemacht. An diesem Tag fand im Jahr 1996 die erste öffentliche Kundgebung in Boston statt (mehr dazu hier).  In Deutschland wurde dieses Jahr zu einer Kundgebung in Berlin vor dem Bundestag aufgerufen und damit auf den Gesetzesentwurf zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden Operationen aufmerksam gemacht. „26. Oktober – Intersex Awareness Day“ weiterlesen

Dr. Jörg Woweries benennt ärztliche Verantwortung und erhält Bundesverdienstkreuz

Der Berliner Kinderarzt Dr. Jörg Woweries wurde in diesem Jahr für sein Engagement im Feld der Intergeschlechtlichkeit, nach der Bremer Juristin Prof. Dr. Konstanze Plett, ebenfalls mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.  Wir gratulieren Jörg Woweries dazu sehr herzlich!

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Sexualforschung ist eine Laudatio für Jörg Woweries und Konstanze Plett erschienen unter dem Titel „Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin“?, der Bezug nimmt auf eine frühere Arbeit von Plett (2003).  Darin  schreibt Schweizer (2019):      „Diese Doppel-Auszeichnung ist bemerkenswert, weil sie zwei unterschiedliche Menschen persönlich, aber auch exemplarisch auszeichnet, deren Fächer, Recht und Medizin, in einem zwiespältigen Verhältnis stehen. So wurde die Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett für ihr nachhaltiges wissenschaftliches und öffentliches Engagement für die Anerkennung der Rechte intergeschlechtlich geborener Menschen ausgezeichnet, Jörg Woweries als Arzt dagegen für die Anerkennung der Rechtsverletzungen durch die Medizin an intergeschlechtlichen Menschen (…)“ (ebd., S. 173).

Dr. Jörg Woweries hat die Intersex-Debatte in Deutschland und in den Nachbarländern in den vergangenen Jahren auf vielfältige Weise, durch gute Vernetzung, freundliche Hartnäckigkeit und seine wichtigen Texte und öffentlichen politischen Stellungnahmen wesentlich mitgeprägt.  Dafür gilt ihm großer Dank!

 

Quellen:

Plett, K. (2003). Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin. In: Koher, F., Pühl, K. (Hg.). Gewalt und Geschlecht. Konstruktionen, Positionen, Praxen. Opladen: Leske & Budrich.

Schweizer, K. (2019). „Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin“? – Konstanze Plett und Jörg Woweries erhalten das Bundesverdienstkreuz. Zeitschrift für Sexualforschung, 32, 173-74.

Woweries, J. (2010). Intersexualität: Eine kinderrechtliche Perspektive. Frühe Kindheit, 03/10, 18-22.

http://www.kinder-undjugendarzt.de/download/47.(65.)Jahrgang2016/KJA_5-2016_Web.pdf

https://www.thieme.de/de/zeitschrift-sexualforschung/aktuelle-ausgabe-7303.htm

https://eref.thieme.de/ejournals/1438-9460_2019_03#/10.1055-a-0978-8084

 

 

Geschlechtervielfalt  im Recht: Wir gratulieren Professorin Konstanze Plett zum Bundesverdienstkreuz mit einer Laudatio von Dr. Jörg Woweries

Geschlechtervielfalt und  -gerechtigkeit brauchen kluge, furchtlose, engagierte, hartnäckige und optimistische Kämpfer_innen. Die Juristin Prof. Dr. Konstanze Plett von der Universität Bremen hat das Bundesverdienstkreuz erhalten für ihre besonderen Verdienste und das Engagement für die Anerkennung der Rechte intergeschlechtlicher Menschen. Nicht zuletzt hat sie zusammen mit der Rechtsanwältin Niedenthal und Prof. Dr. Wapler die Verfassungsbeschwerde der „Dritten Option“ erfolgreich auf den Weg gebracht. Diese Klage vor dem Bundesverfassungsgericht von 2017, und die ihr zugrunde liegende, sorgfältig ausgearbeitete Klageschrift der drei Juristinnen, war Grundlage für die Einführung einer weiteren positiven Geschlechtskategorie im deutschen Recht im Dezember 2018 (s. Blogbeitrag vom 21.12.2018). Vor diesem Hintergrund irritiert die Einschätzung, es handle sich um eine „oberflächliche Recherche des höchsten deutschen Gerichts“ in dem kürzlich veröffentlichten und umstrittenen ZEIT-Beitrag „Diverse Missverständnisse“ von Martin Spiewak (s. ZEIT vom 9. Mai 2019, S. 39). „Geschlechtervielfalt  im Recht: Wir gratulieren Professorin Konstanze Plett zum Bundesverdienstkreuz mit einer Laudatio von Dr. Jörg Woweries“ weiterlesen

Gastbeitrag „Kluge Frauen kämpfen um Gendergerechtigkeit“

In diesem Jahr konnte man in Deutschland zwei Filme sehen, in denen der Kampf von Ruth Bader Ginsburg um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den USA dargestellt wurde: „RBG – Ein Leben für die Gerechtigkeit“ und „Die Berufung“. Sie ist seit vielen Jahren Richterin am höchsten Gericht in den USA, dem Supreme Court,  und hat durch juristisches Wissen und Geschick gegen die Männerphalanx erreicht, durch Grundsatzurteile – die unserem Grundgesetz gleichkommen –  die Gleichberechtigung  zu erkämpfen.

„Gastbeitrag „Kluge Frauen kämpfen um Gendergerechtigkeit““ weiterlesen

„Divers“ im Geburtenregister

Am Donnerstag, den 13. Dezember 2018 wurde nun, gerade rechtzeitig vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, das neue Gesetz verabschiedet, das einen weiteren Geschlechtseintrag, „divers“, im Geburtenregister erlaubt. Insgesamt gibt es nun nicht drei, sondern sogar vier Möglichkeiten des Geschlechtseintrags im deutschen Geburtenregister, nämlich „weiblich“, „männlich“, „unbestimmt/offen“ und „divers“. Somit können Menschen mit Variationen der körpergeschlechtlichen Merkmale nun auch einen positiven Eintrag im Geburtenregister erlangen. Kinder, die seit 2013 geboren und mit unbestimmtem Geschlecht eingetragen wurden, und Erwachsene, die ihren Geschlechtseintrag nach 2013 zu „unbestimmt“ / X haben ändern lassen, sind nun nicht weiter gezwungen, den Eintrag offenzulassen. Das Gesetz kann als wichtiger Schritt zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt gesehen werden.

Allerdings wird auch Kritik laut: Das Gesetz sei eine Minimallösung. Die Vorgabe, die körpergeschlechtliche Variation ärztlich attestieren lassen zu müssen, um „divers“ eintragen zu können, sei zu stark an die Körpereigenschaften gekoppelt und verletze daher das Recht auf die geschlechtliche Selbstbestimmung (vgl. , Artikel der „Zeit“ vom 14.12.2018 , Artikel der Züricher Zeitung vom 14.12.2018, Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 14.12.2018). Immerhin soll alternativ statt eines Attests auch eine eidesstattliche Erklärung ausreichen bei Personen, die durch Operationen oder Begutachtungen traumatisiert seien, doch dies schließt weiterhin andere aus.

Auf 3sat wurde aus Anlass der neuen Gesetzgebung die Kurzdoku „Zwitter und Intersexualität“ ausgestrahlt – mit interkulturellen Vergleichen, Bezügen zur Bedeutung von Geschlechtlichkeit in der Oper/Musik und im Leistungssport, und mit einem Interview mit der Sexualwissenschaftler_in Dr. Katinka Schweizer.

Intergeschlechtlichkeit im Sport-Wettkampf: Der aktuelle Stand der Debatte

Seit Oktober 2017 kreist in Deutschland eine Debatte um einen dritten positiven Geschlechtseintrag im Geburtenregister, und seit wenigen Tagen gibt es in Deutschland ein neues Gesetz dazu. Trotzdem scheint die bereits jahrzehntelang geführte Diskussion über Geschlechterkategorien in internationalen Wettkämpfen im Sport davon unberührt gelassen worden zu sein. Denn wie schon im Jahre 1966 beschränkt sie sich auf die Frage, ob und auf welcher Grundlage man Leichtathlet_innen mit einer Variante der körpergeschlechtlichen Merkmale aus internationalen Wettkämpfen ausschließen könne. „Intergeschlechtlichkeit im Sport-Wettkampf: Der aktuelle Stand der Debatte“ weiterlesen