Regenbogenportal des BMFSFJ

Das Regenbogenportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet vielfältige Informationen über Intergeschlechtlichkeit. Hierbei finden sich  Beiträge zur Gesundheitsversorgung, der aktuellen Rechtslage und für unterschiedliche Altersgruppen sowie für Familien mit inter* Kindern.

WDR-Doku zu Intersex und VdG: Notwendiges und Lustvolles

Das Wissenschaftsmagazin Quarks hat dem Themenfeld Intersex und Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) im Mai 2020 eine neue Sendung gewidmet: „Intersexualität. Warum es mehr als zwei Geschlechter gibt“. Erfahrungsexpert_innen beantworten darin sehr persönlich Fragen von Zuschauer_innen. Außerdem kommen Eltern zu Wort, die ihr intergeschlechtliches Kind von Anfang in dem Wissen aufwachsen ließen,  weibliche und männliche Körpermerkmale zu haben. Sie berichten außerdem von ihrem Versuch, im Gespräch mit Ärzt_innen herauszufinden, welche medizinischen Maßnahmen wirklich notwendig sind.

Der Beitrag ist in der WDR-Mediathek zu sehen und aus unserer Sicht unbedingt sehenswert. Hier geht es zum Link!

Dr. Jörg Woweries benennt ärztliche Verantwortung und erhält Bundesverdienstkreuz

Der Berliner Kinderarzt Dr. Jörg Woweries wurde in diesem Jahr für sein Engagement im Feld der Intergeschlechtlichkeit, nach der Bremer Juristin Prof. Dr. Konstanze Plett, ebenfalls mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.  Wir gratulieren Jörg Woweries dazu sehr herzlich!

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Sexualforschung ist eine Laudatio für Jörg Woweries und Konstanze Plett erschienen unter dem Titel „Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin“?, der Bezug nimmt auf eine frühere Arbeit von Plett (2003).  Darin  schreibt Schweizer (2019):      „Diese Doppel-Auszeichnung ist bemerkenswert, weil sie zwei unterschiedliche Menschen persönlich, aber auch exemplarisch auszeichnet, deren Fächer, Recht und Medizin, in einem zwiespältigen Verhältnis stehen. So wurde die Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett für ihr nachhaltiges wissenschaftliches und öffentliches Engagement für die Anerkennung der Rechte intergeschlechtlich geborener Menschen ausgezeichnet, Jörg Woweries als Arzt dagegen für die Anerkennung der Rechtsverletzungen durch die Medizin an intergeschlechtlichen Menschen (…)“ (ebd., S. 173).

Dr. Jörg Woweries hat die Intersex-Debatte in Deutschland und in den Nachbarländern in den vergangenen Jahren auf vielfältige Weise, durch gute Vernetzung, freundliche Hartnäckigkeit und seine wichtigen Texte und öffentlichen politischen Stellungnahmen wesentlich mitgeprägt.  Dafür gilt ihm großer Dank!

 

Quellen:

Plett, K. (2003). Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin. In: Koher, F., Pühl, K. (Hg.). Gewalt und Geschlecht. Konstruktionen, Positionen, Praxen. Opladen: Leske & Budrich.

Schweizer, K. (2019). „Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin“? – Konstanze Plett und Jörg Woweries erhalten das Bundesverdienstkreuz. Zeitschrift für Sexualforschung, 32, 173-74.

Woweries, J. (2010). Intersexualität: Eine kinderrechtliche Perspektive. Frühe Kindheit, 03/10, 18-22.

http://www.kinder-undjugendarzt.de/download/47.(65.)Jahrgang2016/KJA_5-2016_Web.pdf

https://www.thieme.de/de/zeitschrift-sexualforschung/aktuelle-ausgabe-7303.htm

https://eref.thieme.de/ejournals/1438-9460_2019_03#/10.1055-a-0978-8084

 

 

Öffentliche Anhörung – zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes am 26.11.2018

Am 26. November 2018 fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat (Innenausschuss) zum Gesetzesentwurf „Änderungen der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ statt. Als juristische Auskunftspersonen waren anwesend die Jurist_innen PD Dr. Petra Follmar-Otto, Dr. Anna Katharina Mangold und Prof. Dr. Konstanze Plett, die Ärzt_innen Prof. Dr. Susanne Krege, Prof. Dr. Anne Richter-Unruh und Dr. Christian Spaemann sowie Lucie Veith für den Bundesverband „Intersexuelle Menschen e. V.“ Andere relevante Disziplinen, wie Psychologie und Pädagogik, waren nicht vertreten. Unter diesem Link kann der Video-Mitschnitt angeschaut werden.

Intergeschlechtlichkeit in der Familienserie „Lena Lorenz“: ZDF läutete den Intersex Awareness Tag ein

Erstmals läutete das ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen) den International Intersex Awareness Day am Vorabend mit einem thematischen Bezug in der Sendung „Lena Lorenz“ ein: Der Tag findet jährlich am 26. Oktober statt. In der Folge „Eindeutig uneindeutig“ der Serie „Lena Lorenz“ (90 min) ging es um die Geburt eines Interkindes mit partieller Androgeninsensitivität (PAIS) und die Fragen, die dadurch aufgeworfen werden. Anschaulich wird der Druck dargestellt, unter den Familien geraten können, eine schnelle Zuordnung ihres Neugeborenen mit mehrdeutigem Genitale zum weiblichen oder männlichen Geschlecht vorzunehmen. Da erscheinen der aufgeklärte Arzt, der die neuen medizinischen Leitlinien  zu kennen scheint, und die besonnene und fürsorgliche Hebamme Lena Lorenz als echte Vorbilder und Glücksfall für Kind und Eltern.

Geschlechtsanpassende Operationen ohne eindeutigen medizinischen Grund (Indikation) werden verurteilt und als obsolet erklärt. Doch die Beratung beider Profis wird von der Familie nur zaghaft angenommen. Es ist schließlich der vielleicht 6-jährige Bruder, der sich für sein Geschwisterkind einsetzt und die Eltern zur Vernunft bringt, indem er ihnen zeigt, was wirklich wichtig ist: Einander anzunehmen und zu lieben, wie man ist.

In der Folge wird die Selbstverständlichkeit angenommener Zweigeschlechtlichkeit in Frage gestellt. Verschiedene Blickwinkel und Kontroversen werden zur Sprache gebracht, z.B. durch Zitate wie „Da will jeder immer individuell und besonders sein, und wenn es dann echt so ist, haben alle ein Problem“.

Der Film kann noch bis zum 3. Januar 2019 hier in der ZDF-Mediathek angesehen werden.

Fachtag im Justizministerium am 16.10.2018

Am Dienstag, 16.10.2018 fand im Bundesjustizministerium Berlin ein Fachtag mit Erfahrungs- und Fachexpert_innen statt zum Schutz intergeschlechtlich geborener Kinder statt. Gegenstand war die Erörterung einer gesetzlichen Regelung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen.

Der aktuelle Koalitionsvertrag (von CDU, CSU und SPD) vom 12. März 2018 enthält zum Thema folgende Formulierung und Zielsetzung: „Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.“ (S. 21, Zeilen 797-799). Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmjv.de/DE/Startseite/Startseite_node.html