Berufung der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya abgelehnt

Das Schweizer Bundesgericht hat im September 2020 entschieden, die Klage der Mittelstreckenläuferin Caster Semenya abzuweisen. Semenya kann nun noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.

Semenya war gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes vorgegangen, wobei es um einen festgesetzten Testosteron-Höchstwert für Mittelstreckenläuferinnen geht (Hintergründe finden Sie z.B. bei Spiegel online). Demnach müsste Semenya Medikamente zur Senkung ihres natürlichen Testosteronwerts einnehmen, um weiter an den 800-Meter-Wettkämpfen der Frauen teilnehmen zu können. Von Seiten der Befürworter eines Testeron-Höchstwerts im Sport wird häufig das Argument der Fairness und Geschlechtergerechtigkeit i.S. einer notwendigen klaren Abgrenzung von Männern gegenüber körperlich unterlegenen Frauen aufgeführt (siehe z.B. Kommentar der Süddeutschen Zeitung). Von Seiten der Kritiker eines Testosteron-Höchstwert im Sport wird u.a. aufgeführt, dass das Regelwerk zu einer Verletzung der Persönlichkeit und der Menschenwürde von Sportlerinnen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung/ Intergeschlechtlichkeit führt und die für die Teilnahme an Wettkämpfen notwendige Medikamenteneinnahme eine Verletzung der körperlichen Integrität darstellt (siehe z.B. Kommentar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung).