EILMELDUNG: Bundesverfassungsgericht ermöglicht 3. Geschlechtseintrag

Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Verfassungsbeschwerde vom 2. September 2016 stattgegeben. Darin war auf die Notwendigkeit verwiesen worden, intergeschlechtlich geborenen Personen, deren Geschlechtsidentität intergeschlechtlich oder divers ist, eine adäquate personenstandsrechtliche Erfassung zu ermöglichen.

Die Beschwerdeführer_innen hatten auf die Ungleichbehandlung, Diskriminierung und Unverhältnismäßigkeit der bisherigen Personenstandssituation für intergeschlechtliche Menschen hingewiesen. Sie forderten die Einführung einer weiteren personenstandsrechtlichen Kategorie.  (Az. 1 BvR 2019/16).

Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Beschwerde in allen Punkten stattgegen. In Zukunft soll diese „Dritte Option“ ermöglicht werden. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht und das Recht auf freie Ausübung der geschlechtlichen Identität. Wir gratulieren allen Beteiligtgen !

Aktuelle Informationen: